A-ROSA
Germany
European rivers — European river cruises — Rhine, Danube, Rhône and Seine
Mehr erfahren →Mediterranean — Mediterranean, Northern Europe and world cruises
War Ihre Costa Cruises-Kreuzfahrtabfahrt verspätet oder ausgefallen? Wenn die EU-Verordnung 1177/2010 gilt, können Sie Entschädigung bei Abfahrtsverspätung fordern — FerryRefund hilft bei Prüfung und Einreichung.
Costa Cruises betreibt Kreuzfahrten, die unter die EU-Verordnung 1177/2010 fallen können, wenn Seepassagierrechte gelten — z. B. bei Einschiffung von einem EU-Hafen. FerryRefund hilft Passagieren, Entschädigung bei verspäteten oder ausgefallenen Kreuzfahrtabfahrten nach denselben EU-Regeln wie bei Fähren zu fordern.
Sie können fordern, wenn Ihre Costa Cruises-Abfahrt 1 Stunde oder mehr verspätet war oder die Überfahrt ausgefallen ist und die EU-Verordnung 1177/2010 gilt. Die Entschädigung richtet sich nach der Abfahrtsverspätung, nicht der Ankunft.
Nach EU-Regeln: 25 % des Tickets bei 1 Stunde Abfahrtsverspätung, 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden und 100 % bei 4+ Stunden. Bei Ausfall können Umbuchung oder volle Erstattung gelten.
Ihre Buchungsbestätigung oder Ihr Ticket (mit Referenz) sowie ggf. Nachweise zur Verspätung oder zum Ausfall — z. B. Abfahrtstafeln, App-Screenshots oder E-Mails. Laden Sie diese über unser Portal hoch.
Anspruchsprüfung und Einreichung sind kostenlos. Provision nur bei Erfolg — kein Erfolg, keine Kosten.