DFDS
Denmark
Nordsee- und Kanal-Fähren — Dover, Newcastle, Kopenhagen und Oslo
Mehr erfahren →Nach der EU-Verordnung 1177/2010 haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihre internationale Fähre 1+ Stunde zu spät abfährt — oder wenn Ihre Überfahrt ausfällt. Wir helfen Fahrgästen auf grenzüberschreitenden europäischen Fährstrecken.
Von Ärmelkanal-Überfahrten bis zu Ostsee- und Mittelmeerrouten — wenn EU-Seepassagierrechte für Ihre grenzüberschreitende Überfahrt gelten, können wir helfen.
Denmark
Nordsee- und Kanal-Fähren — Dover, Newcastle, Kopenhagen und Oslo
Mehr erfahren →UK/France
Kanal- und Nordsee-Überfahrten — Dover, Hull, Liverpool und Cairnryan
Mehr erfahren →Scandinavia/UK
Irische See- und Nordsee-Fähren — Holyhead, Harwich, Hoek van Holland und Skandinavien
Mehr erfahren →France/UK/Spain
Westlicher Kanal und Biskaya — Portsmouth, Plymouth, Santander und Bilbao
Mehr erfahren →Ireland
Irische See und keltische Routen — Dublin, Holyhead, Cherbourg und Pembroke
Mehr erfahren →Baltic
Ostsee-Kreuzfahrtfähren — Helsinki, Tallinn, Stockholm, Turku und Mariehamn
Mehr erfahren →Ist Ihre Fähre 1+ Stunde zu spät abgefahren oder die Überfahrt ausgefallen? EU-Regeln können Ihnen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung je nach Dauer der Abfahrtsverspätung geben.
Laden Sie Ihr Ticket und Ihre Reisedaten über unser sicheres Portal hoch. Es dauert nur wenige Minuten.
Wir bearbeiten den Vorgang mit der Fährgesellschaft. Bei Erfolg erhalten Sie Ihre Entschädigung. Kein Erfolg = keine Kosten.
EU-Regeln zu Seepassagierrechten gelten für die meisten grenzüberschreitenden Fährüberfahrten, die von einem EU-Hafen abfahren, einschließlich Routen von DFDS, P&O Ferries, Stena Line, Brittany Ferries, Irish Ferries, Baleària, Grimaldi Lines, Corsica Ferries, Viking Line/Tallink, TT-Line und Finnlines. Fährgesellschaften müssen Sie bei Störungen über Ihre Rechte informieren.
Bei einer Abfahrtsverspätung von 1 Stunde oder mehr können Sie Anspruch auf 25 % des Ticketpreises (1 Stunde), 50 % (2 Stunden), 75 % (3 Stunden) oder 100 % (4+ Stunden) haben. Bei Ausfall können Sie Anspruch auf Erstattung und ggf. Entschädigung haben.
Sie können auch Anspruch auf Umleitung auf die nächste verfügbare Überfahrt, Verpflegung, Unterkunft und Assistenz haben. Fristen variieren je nach Land — reichen Sie so schnell wie möglich ein.
| Abfahrtsverspätung | Entschädigung |
|---|---|
| 1 Stunde | 25 % des Ticketpreises |
| 2 Stunden | 50 % des Ticketpreises |
| 3 Stunden | 75 % des Ticketpreises |
| 4+ Stunden | 100 % des Ticketpreises |
| Ausfall | Erstattung + ggf. Entschädigung |
Basierend auf EU-Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
Sie können Entschädigung geltend machen, wenn Ihre Fähre 1 Stunde oder mehr zu spät abfährt. Der Betrag steigt von 25 % (1 Stunde) bis 100 % (4+ Stunden) des Ticketpreises. Bei Ausfällen haben Sie in der Regel Anspruch auf Erstattung, ggf. zusätzlich Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände (z. B. extremes Wetter) können das Unternehmen von der Entschädigung befreien, aber Umleitungs- und Assistenzrechte bleiben bestehen.
EU-Seepassagierrechte gelten für grenzüberschreitende Überfahrten von EU-Häfen, einschließlich DFDS, P&O Ferries, Stena Line, Brittany Ferries, Irish Ferries, Baleària, Grimaldi Lines, Corsica Ferries, Viking Line/Tallink, TT-Line und Finnlines. Einige Inlands- oder Touristendienste können ausgenommen sein — wir prüfen jede Forderung einzeln.
Die Entschädigung beträgt je nach Abfahrtsverspätung: 25 % bei 1 Stunde, 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden und 100 % bei 4 Stunden oder mehr. Dies ist getrennt von einer möglichen Ticketrückerstattung bei Ausfall.
Sie sollten innerhalb von 2 Monaten nach dem geplanten Ankunftsdatum beim Fährunternehmen Beschwerde einlegen. Nationale Verjährungsfristen für Gerichtsverfahren variieren je nach EU-Land. Wir empfehlen eine schnelle Einreichung.
Die Prüfung und Einreichung ist kostenlos. Wir berechnen nur eine Provision bei erfolgreicher Forderung — kein Erfolg = keine Kosten.
Ihr Fährticket oder Ihre Buchungsbestätigung (mit Buchungsnummer) und ggf. Nachweis der Abfahrtsverspätung oder des Ausfalls. Diese können Sie direkt über unser Portal hochladen.
Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt für Überfahrten, die von einem EU-Hafen abfahren. Routen von EU-Häfen in das Vereinigte Königreich fallen in der Regel unter diese Regeln. Für Überfahrten, die ausschließlich von einem britischen Hafen abfahren, können andere Regeln gelten. Kontaktieren Sie uns mit Ihren Reisedaten.
Die Einreichung dauert nur wenige Minuten. Kein Erfolg = keine Kosten.
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