EU-Seepassagierrechte

Fähre verspätet oder ausgefallen?
Fordern Sie Ihre Entschädigung

Nach der EU-Verordnung 1177/2010 haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihre internationale Fähre 1+ Stunde zu spät abfährt — oder wenn Ihre Überfahrt ausfällt. Wir helfen Fahrgästen auf grenzüberschreitenden europäischen Fährstrecken.

  • 25–100 % des Ticketpreises
  • DFDS, P&O Ferries, Stena Line & mehr
  • In wenigen Minuten eingereicht
So funktioniert es

Ihre Entschädigung in 3 Schritten

1

Anspruch prüfen

Ist Ihre Fähre 1+ Stunde zu spät abgefahren oder die Überfahrt ausgefallen? EU-Regeln können Ihnen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung je nach Dauer der Abfahrtsverspätung geben.

2

Forderung einreichen

Laden Sie Ihr Ticket und Ihre Reisedaten über unser sicheres Portal hoch. Es dauert nur wenige Minuten.

3

Auszahlung erhalten

Wir bearbeiten den Vorgang mit der Fährgesellschaft. Bei Erfolg erhalten Sie Ihre Entschädigung. Kein Erfolg = keine Kosten.

Jetzt Forderung starten

Ihre Rechte

EU-Seepassagierrechte

EU-Regeln zu Seepassagierrechten gelten für die meisten grenzüberschreitenden Fährüberfahrten, die von einem EU-Hafen abfahren, einschließlich Routen von DFDS, P&O Ferries, Stena Line, Brittany Ferries, Irish Ferries, Baleària, Grimaldi Lines, Corsica Ferries, Viking Line/Tallink, TT-Line und Finnlines. Fährgesellschaften müssen Sie bei Störungen über Ihre Rechte informieren.

Bei einer Abfahrtsverspätung von 1 Stunde oder mehr können Sie Anspruch auf 25 % des Ticketpreises (1 Stunde), 50 % (2 Stunden), 75 % (3 Stunden) oder 100 % (4+ Stunden) haben. Bei Ausfall können Sie Anspruch auf Erstattung und ggf. Entschädigung haben.

Sie können auch Anspruch auf Umleitung auf die nächste verfügbare Überfahrt, Verpflegung, Unterkunft und Assistenz haben. Fristen variieren je nach Land — reichen Sie so schnell wie möglich ein.

Entschädigungsbeträge

Abfahrtsverspätung Entschädigung
1 Stunde25 % des Ticketpreises
2 Stunden50 % des Ticketpreises
3 Stunden75 % des Ticketpreises
4+ Stunden100 % des Ticketpreises
AusfallErstattung + ggf. Entschädigung

Basierend auf EU-Verordnung (EU) Nr. 1177/2010

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Fährverspätungsentschädigung?

Sie können Entschädigung geltend machen, wenn Ihre Fähre 1 Stunde oder mehr zu spät abfährt. Der Betrag steigt von 25 % (1 Stunde) bis 100 % (4+ Stunden) des Ticketpreises. Bei Ausfällen haben Sie in der Regel Anspruch auf Erstattung, ggf. zusätzlich Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände (z. B. extremes Wetter) können das Unternehmen von der Entschädigung befreien, aber Umleitungs- und Assistenzrechte bleiben bestehen.

Welche Fährgesellschaften werden abgedeckt?

EU-Seepassagierrechte gelten für grenzüberschreitende Überfahrten von EU-Häfen, einschließlich DFDS, P&O Ferries, Stena Line, Brittany Ferries, Irish Ferries, Baleària, Grimaldi Lines, Corsica Ferries, Viking Line/Tallink, TT-Line und Finnlines. Einige Inlands- oder Touristendienste können ausgenommen sein — wir prüfen jede Forderung einzeln.

Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?

Die Entschädigung beträgt je nach Abfahrtsverspätung: 25 % bei 1 Stunde, 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden und 100 % bei 4 Stunden oder mehr. Dies ist getrennt von einer möglichen Ticketrückerstattung bei Ausfall.

Wie lange habe ich Zeit, eine Forderung einzureichen?

Sie sollten innerhalb von 2 Monaten nach dem geplanten Ankunftsdatum beim Fährunternehmen Beschwerde einlegen. Nationale Verjährungsfristen für Gerichtsverfahren variieren je nach EU-Land. Wir empfehlen eine schnelle Einreichung.

Was kostet die Nutzung von FerryRefund?

Die Prüfung und Einreichung ist kostenlos. Wir berechnen nur eine Provision bei erfolgreicher Forderung — kein Erfolg = keine Kosten.

Welche Unterlagen benötige ich?

Ihr Fährticket oder Ihre Buchungsbestätigung (mit Buchungsnummer) und ggf. Nachweis der Abfahrtsverspätung oder des Ausfalls. Diese können Sie direkt über unser Portal hochladen.

Gilt dies auch für Fähren aus dem Vereinigten Königreich?

Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt für Überfahrten, die von einem EU-Hafen abfahren. Routen von EU-Häfen in das Vereinigte Königreich fallen in der Regel unter diese Regeln. Für Überfahrten, die ausschließlich von einem britischen Hafen abfahren, können andere Regeln gelten. Kontaktieren Sie uns mit Ihren Reisedaten.

Bereit, Ihre Entschädigung zu fordern?

Die Einreichung dauert nur wenige Minuten. Kein Erfolg = keine Kosten.

Forderung starten