Corsica Ferries verbindet das französische und italienische Festland mit Korsika und Sardinien auf beliebten mediterranen grenzüberschreitenden Routen. Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt für Corsica Ferries-Überfahrten zwischen EU-Häfen.
Ihre Rechte bei Corsica Ferries
- 25 % Entschädigung bei 1 Stunde Abfahrtsverspätung; 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden, 100 % bei 4+ Stunden.
- Anspruch auf Umbuchung auf die nächste Corsica Ferries-Überfahrt oder Erstattung bei Ausfall.
- Assistenz mit Snacks und Mahlzeiten bei Verspätungen von 90+ Minuten in französischen und italienischen Häfen.
- Beschwerden müssen innerhalb von 2 Monaten bei Corsica Ferries eingereicht werden.
Tipps zur Forderung
- Bewahren Sie Ihre Corsica Ferries-Buchungsreferenz aus der Bestätigungs-E-Mail oder dem Online-Check-in auf.
- Nizza–Ajaccio und Toulon–Bastia gehören zu den verkehrsreichsten Strecken für EU-Entschädigung.
- Sommer-Hochsaison-Verspätungen auf Riviera-Strecken überschreiten häufig die 1-Stunden-Schwelle.
Forderung bei Corsica Ferries