Stena Line betreibt grenzüberschreitende Strecken zwischen Großbritannien, Irland, den Niederlanden und Skandinavien. Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt für internationale Stena-Überfahrten zwischen EU-Häfen.
Ihre Rechte bei Stena Line
- 25 % Entschädigung bei 1 Stunde Abfahrtsverspätung; 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden, 100 % bei 4+ Stunden.
- Anspruch auf Umbuchung auf die nächste Stena-Überfahrt oder Erstattung bei Ausfall.
- Assistenz mit Mahlzeiten und Unterkunft bei Verspätungen von mehr als 90 Minuten bei Abfahrt.
- Forderung bei Stena Line innerhalb von 2 Monaten nach dem Vorfall einreichen.
Tipps zur Forderung
- Speichern Sie Ihre Stena-Buchungsnummer aus der Bestätigungs-E-Mail oder Stena Line App.
- Holyhead–Dublin und Harwich–Hoek van Holland sind häufige EU-Entschädigungsstrecken.
- Die Stena-App zeigt Live-Abfahrtsupdates — Screenshots von Verspätungsbenachrichtigungen.
Forderung bei Stena Line