DFDS betreibt grenzüberschreitende Fährverbindungen zwischen Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Skandinavien. Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt für internationale DFDS-Überfahrten innerhalb der EU.
Ihre Rechte bei DFDS
- 25 % Entschädigung bei 1 Stunde Abfahrtsverspätung; 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden, 100 % bei 4+ Stunden.
- Anspruch auf Umbuchung auf die nächste DFDS-Überfahrt oder vollständige Erstattung bei Ausfall.
- Assistenz mit Snacks, Mahlzeiten und Unterkunft bei Verspätungen von 90+ Minuten im Hafen.
- Beschwerden müssen innerhalb von 2 Monaten bei DFDS eingereicht werden.
Tipps zur Forderung
- Bewahren Sie Ihre Buchungsreferenz und Bordkarte aus der DFDS-App oder Bestätigungs-E-Mail auf.
- Dover–Calais und Newcastle–Amsterdam sind häufige DFDS-Entschädigungsstrecken.
- Screenshot der DFDS-Abfahrtstafel oder App-Benachrichtigung mit tatsächlicher Abfahrtszeit.
Forderung bei DFDS