Baleària verbindet das spanische Festland mit den Balearen und betreibt grenzüberschreitende Routen nach Marokko und Algerien. Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt für Baleària-Überfahrten zwischen EU-Häfen.
Ihre Rechte bei Baleària
- 25 % Entschädigung bei 1 Stunde Abfahrtsverspätung; 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden, 100 % bei 4+ Stunden.
- Anspruch auf Umbuchung auf die nächste Baleària-Überfahrt oder Erstattung bei Ausfall.
- Assistenz mit Snacks und Mahlzeiten bei Verspätungen von 90+ Minuten in spanischen und Balearen-Häfen.
- Beschwerden müssen innerhalb von 2 Monaten bei Baleària eingereicht werden.
Tipps zur Forderung
- Bewahren Sie Ihren Baleària-Locator-Code aus der Buchungsbestätigung oder Baleària-App auf.
- Barcelona–Palma und Valencia–Ibiza sind häufige EU-Strecken für Entschädigung.
- Routen nach Marokko und Algerien fallen nicht unter EU-Passagierrechte.
Forderung bei Baleària