Finnlines betreibt grenzüberschreitende Ro-Pax-Dienste zwischen Finnland, Deutschland und Schweden über Ost- und Nordsee. Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt für internationale Finnlines-Überfahrten zwischen EU-Häfen.
Ihre Rechte bei Finnlines
- 25 % Entschädigung bei 1 Stunde Abfahrtsverspätung; 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden, 100 % bei 4+ Stunden.
- Anspruch auf Umbuchung auf die nächste Finnlines-Überfahrt oder vollständige Erstattung bei Ausfall.
- Assistenz mit Mahlzeiten und Kabinenunterkunft bei langen Verspätungen in Ostseehäfen.
- Beschwerden bei Finnlines innerhalb von 2 Monaten nach der gestörten Überfahrt einreichen.
Tipps zur Forderung
- Bewahren Sie Ihre Finnlines-Buchungsreferenz und Kabinennummer aus der Bestätigungs-E-Mail auf.
- Travemünde–Helsinki und Naantali–Lübeck (Travemünde) sind wichtige EU-Entschädigungsstrecken.
- Finnlines Ro-Pax-Überfahrten befördern Passagiere und Fracht — Passagierrechte gelten trotzdem.
Forderung bei Finnlines