Grimaldi Lines betreibt grenzüberschreitende Fährverbindungen im westlichen Mittelmeer zwischen Spanien, Italien und Nordafrika. Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt für Grimaldi-Überfahrten zwischen EU-Häfen wie Barcelona und Civitavecchia.
Ihre Rechte bei Grimaldi Lines
- 25 % Entschädigung bei 1 Stunde Abfahrtsverspätung; 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden, 100 % bei 4+ Stunden.
- Anspruch auf Umbuchung auf die nächste Grimaldi-Überfahrt oder vollständige Erstattung bei Ausfall.
- Assistenz mit Mahlzeiten und Unterkunft bei langen Verspätungen in Mittelmeerhäfen.
- Beschwerde bei Grimaldi Lines innerhalb von 2 Monaten nach der gestörten Überfahrt einreichen.
Tipps zur Forderung
- Bewahren Sie Ihre Grimaldi-Buchungsnummer und Fahrzeugzulassung bei Autoreisen auf.
- Barcelona–Civitavecchia und Livorno–Palermo sind wichtige EU-Strecken für Entschädigung.
- Routen nach Tunis und anderen Nicht-EU-Häfen fallen nicht unter EU-Passagierrechte.
Forderung bei Grimaldi Lines