TT-Line betreibt grenzüberschreitende Fährverbindungen zwischen Deutschland und Schweden über die Ostsee. Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt für internationale TT-Line-Überfahrten zwischen EU-Häfen.
Ihre Rechte bei TT-Line
- 25 % Entschädigung bei 1 Stunde Abfahrtsverspätung; 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden, 100 % bei 4+ Stunden.
- Anspruch auf Umbuchung auf die nächste TT-Line-Überfahrt oder vollständige Erstattung bei Ausfall.
- Assistenz mit Mahlzeiten und Unterkunft bei Verspätungen von 90+ Minuten in deutschen und schwedischen Häfen.
- Beschwerden müssen innerhalb von 2 Monaten bei TT-Line eingereicht werden.
Tipps zur Forderung
- Bewahren Sie Ihre TT-Line-Buchungsnummer und Fahrzeugdaten aus der Bestätigungs-E-Mail auf.
- Travemünde–Trelleborg und Rostock–Trelleborg sind die wichtigsten Strecken für EU-Entschädigung.
- Winterwetter-Verspätungen auf der Ostsee qualifizieren bei 1+ Stunde Abfahrtsverspätung.
Forderung bei TT-Line