Viking Line und Tallink betreiben grenzüberschreitende Fährverbindungen auf der Ostsee zwischen Finnland, Estland, Schweden und Åland. Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt vollständig für diese internationalen EU-Überfahrten.
Ihre Rechte bei Viking Line / Tallink
- 25 % Entschädigung bei 1 Stunde Abfahrtsverspätung; 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden, 100 % bei 4+ Stunden.
- Anspruch auf Umbuchung auf die nächste Viking- oder Tallink-Überfahrt oder vollständige Erstattung bei Ausfall.
- Assistenz mit Mahlzeiten und Kabinenunterkunft bei langen Verspätungen in Ostseehäfen.
- Beschwerde bei Viking Line oder Tallink innerhalb von 2 Monaten nach der gestörten Überfahrt einreichen.
Tipps zur Forderung
- Bewahren Sie Ihre Buchungsreferenz aus der Viking Line- oder Tallink-Bestätigungs-E-Mail auf.
- Helsinki–Tallinn und Stockholm–Turku sind die häufigsten Ostsee-Entschädigungsstrecken.
- Nacht-Kreuzfahrtfähren gelten gleich — eine verspätete Abfahrt löst trotzdem EU-Entschädigung aus.
Forderung bei Viking Line / Tallink