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Baltic

Viking Line / Tallink

Ostsee-Kreuzfahrtfähren — Helsinki, Tallinn, Stockholm, Turku und Mariehamn

Forderung bei Viking Line / Tallink

Viking Line und Tallink betreiben grenzüberschreitende Fährverbindungen auf der Ostsee zwischen Finnland, Estland, Schweden und Åland. Die EU-Verordnung 1177/2010 gilt vollständig für diese internationalen EU-Überfahrten.

Ihre Rechte bei Viking Line / Tallink

  • 25 % Entschädigung bei 1 Stunde Abfahrtsverspätung; 50 % bei 2 Stunden, 75 % bei 3 Stunden, 100 % bei 4+ Stunden.
  • Anspruch auf Umbuchung auf die nächste Viking- oder Tallink-Überfahrt oder vollständige Erstattung bei Ausfall.
  • Assistenz mit Mahlzeiten und Kabinenunterkunft bei langen Verspätungen in Ostseehäfen.
  • Beschwerde bei Viking Line oder Tallink innerhalb von 2 Monaten nach der gestörten Überfahrt einreichen.

Tipps zur Forderung

  • Bewahren Sie Ihre Buchungsreferenz aus der Viking Line- oder Tallink-Bestätigungs-E-Mail auf.
  • Helsinki–Tallinn und Stockholm–Turku sind die häufigsten Ostsee-Entschädigungsstrecken.
  • Nacht-Kreuzfahrtfähren gelten gleich — eine verspätete Abfahrt löst trotzdem EU-Entschädigung aus.

Forderung bei Viking Line / Tallink